Die OIB-Richtlinie 6 (OIB = Österreichisches Institut für Bautechnik) regelt die Anforderungen an Energieeinsparung und Wärmeschutz von Gebäuden. Die Ausgabe 2025 wurde bereits beschlossen und wird schrittweise in den Bundesländern umgesetzt. Daher können je nach Bundesland und Zeitpunkt des Bauansuchens unterschiedliche Regelungen gelten. In den Bundesländern Tirol und Wien ist die OIB Richtline 6 bereits in Kraft, in der Steiermark könnte die Richtlinie bis Ende des Jahres umgesetzt werden.
Für Bauherr:innen und Gebäudeeigentümer:innen wichtig: Künftig steht nicht mehr nur die Dämmung eines Gebäudes im Mittelpunkt. Bewertet wird vielmehr das gesamte Energiekonzept aus Gebäudehülle, Heizsystem, erneuerbaren Energien, Luftdichtheit sowie dem Schutz vor sommerlicher Überhitzung. Außenliegende Beschattung, die Ausrichtung von Glasflächen und eine durchdachte Planung gewinnen daher an Bedeutung. Ziel ist es, den Wohnkomfort auch an heißen Sommertagen zu verbessern und den Bedarf an aktiver Kühlung möglichst gering zu halten. Auch bei Sanierungen wird künftig stärker auf eine langfristige Planung geachtet. Wesentlicher Bestandteil ist es, einzelne Maßnahmen nicht isoliert zu betrachten, sondern in ein abgestimmtes Gesamtkonzept einzubinden. Dadurch können Investitionen effizienter genutzt und spätere Fehlentscheidungen vermieden werden.
Im Zusammenhang mit Energieausweisen gewinnt zudem der sogenannte Renovierungspass beziehungsweise ein Sanierungskonzept an Bedeutung. Dieser zeigt Eigentümer:innen auf, welche energetischen Verbesserungen am Gebäude möglich sind und in welcher Reihenfolge diese sinnvoll umgesetzt werden können. Damit erhalten Käufer:innen, Verkäufer:innen und Vermieter:innen eine bessere Orientierung für die zukünftige Entwicklung ihrer Immobilie.
Wer heute baut, kauft oder saniert, sollte die Zukunft gleich mitplanen! Die Anforderungen an Gebäude verändern sich. Energieeffizienz, sommerlicher Hitzeschutz und langfristige Sanierungsstrategien werden immer wichtiger.
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