WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Im Sinne des Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetzes wurden mit Wirksamkeit 1.1.2015 die Gemeinde Krottendorf und die Stadtgemeinde Weiz zur Stadtgemeinde Weiz (NEU) vereinigt. Um die Chancen und Potenziale dieser Gemeindevereinigung optimal zu nutzen, wurden entsprechend der Projektorganisation die einzelnen Arbeitsschwerpunkte seitens des Projektteams und des Projektbeirates bearbeitet und vorbereitet.
Ein zentraler Arbeitsschwerpunkt stellt der Bereich Wirtschaft & Betriebsansiedelung dar. Zielsetzung war die Ausarbeitung eines neuen Konzeptes für den Bereich Wirtschaft & Betriebsansiedelungen mit der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Betriebsansiedelungen und Wirtschaftsförderungen nach dem „One-Stop-Shop“ Prinzip durch die Bündelung dieser Aktivitäten in einer Stabstelle im Bereich der Amtsdirektion.
Die neuen Wirtschaftsförderungsrichtlinien sind so ausgerichtet, um ziel- und zukunftsorientiert auf die Notwendigkeiten, Anforderungen und Bedürfnisse der Betriebe in der Stadt Weiz reagieren zu können. Die Vereinigung von Weiz und Krottendorf ermöglicht weiters, neue und bessere Strukturen aufzubauen, um für zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. Diese neue Qualität soll den Wirtschaftsstandort Weiz absichern und über die Bezirksgrenzen hinaus noch besser positionieren.
Zielsetzung:
Die Stadtgemeinde Weiz unterstützt ortsansässige bzw. neue Wirtschaftsbetriebe des Handels, des Gewerbes, der Industrie und des Fremdenverkehrs sowie die in den freien Berufen tätigen Personen über Ansuchen und Erfüllung der in den Richtlinien angeführten Bedingungen mit nachfolgend angeführten Wirtschaftsförderungen:
- Investitionsförderung: Bei nachhaltigen Investitionen wird eine Förderung von 4 % bis zu einer Investitionssumme von € 100.000,00 gewährt, darüber hinaus werden die anrechenbaren Investitionen mit 2 %, max. jedoch mit € 18.000,00 mittels einer einmaligen Direktzahlung unterstützt.
- Arbeitsplatzförderung: Für die Schaffung neuer oder zusätzlicher Arbeitsplätze, die dem Kommunalsteuergesetz 1993 unterliegen und nicht ausdrücklich gem. § 8 befreit sind, kann eine Arbeitsplatzförderung gewährt werden. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren wird eine Staffelung der Förderung eingeführt: beginnend im 1. Jahr mit 50 % Förderung der einbezahlten Kommunalsteuer, im 2. Jahr mit 30 % Förderung der einbezahlten Kommunalsteuer, im 3. Jahr mit 20 % Förderung der einbezahlten Kommunalsteuer. Als Basis gilt die jeweilige geprüfte Jahreserklärung.
- Förderung in der Höhe von max. 30 % der einbezahlten gesetzlichen Beiträge für Vorschreibungen bei a.) Bauabgabe, b.) Kanalisationsbeitrag und c.) Wasserleitungsbeitrag.
- Komfortzimmerförderung je € 600,–.
- Wiedereröffnungszuschuss in der Höhe von € 2.000,–, aufgeteilt auf drei Jahre.
- Mietzuschuss für Jungunternehmer seitens der W.E.I.Z. Immobilien GmbH: € 4,00 pro m² Mietzuschuss für Jungunternehmer im ersten Jahr, € 3,00 pro m² Mietzuschuss für Jungunternehmer im 2. Jahr, € 2,00 pro m² Mietzuschuss für Jungunternehmer im 3. Jahr.
Als zentrale Stabstelle für Wirtschaft & Betriebsansiedelung im Innovationszentrum W.E.I.Z. steht Ihnen Herr Roman Neubauer als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.