Solaranlagen

Land Steiermark - Solarthermische Anlagen:
Die Vergabe der Förderung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren (Registrierung vor Lieferung und Montage & Förderauszahlung) und ist bei Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) möglich. Voraussetzungen sind: Keine Lieferung und Montage der Anlage vor Registrierung; nach Errichtung der Anlage (spätestens 6 Monate nach Registrierung) ist der Förderungsantrag zu stellen; die Kollektoren tragen ein entsprechendes Gütesiegel, es wird ein Wärmemengenzähler oder eine -bilanzierung installiert; etc..

Klima- und Energiefonds - Solaranlagen:
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. Die Baubewilligung für das Gebäude, auf dem die Solaranlage errichtet wird, muss vor dem Jahr 2006 erteilt worden sein. Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Die installierte Bruttokollektorfläche der Solaranlage muss mind. 4m² umfassen.

Weitere Informationen zu den Förderungen können den Infoblättern entnommen werden!

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