Neubau

Förderung des Landes Steiermark für die Neuerrichtung eines Eigenheimes

Wer bekommt eine Eigenheimförderung?
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.

Gefördert wird:
Die Neuerrichtung eines Eigenheimes und der Einbau einer abgeschlossenen Wohnung in ein bestehendes Gebäude.

Art der Förderung: Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher die Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung, bei allfällig früherem Beziehen der Baulichkeit diesem Zeitpunkt nachfolgt, spätestens jedoch 3 Jahre nach der Erteilung der Förderzusicherung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens um Förderung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein. Es ist keine Förderung mehr möglich, wenn das Objekt laut Zentralem Melderegister bereits bezogen wurde.

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