Investitionsförderungen für Kleinanlagen (bis 5 kWp) und Gemeinschaftsanlagen (bis 50 kWp)
Die Klima- und Energiefonds-Förderung wurde im Juni 2020 gestartet. Gefördert werden PV-Kleinanlagen (Private und Betriebe). Der Investitionszuschuss ist für die ersten 5 kWp einer Anlage erhältlich. Die PV-Anlage an sich kann größer errichtet werden.
Förderbudget: 10 Millionen Euro
Förderende: bis 31.03.2021 (bzw. so lange Budget vorhanden ist)
Förderpauschale für Klein- bzw. Einzelanlagen (bis 5 kWp)
Die ersten 5 kWp einer Kleinanlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
Gefördert werden:
- 250 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investitionskosten)
- 350 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investitionskosten)
Förderpauschale für Gemeinschaftsanlagen (bis 50 kWp)
Gemeinschaftsanlagen werden bis zu einer max. Anlagengröße von 50 kWp gefördert.
Anforderungen bei Antragsstellung:
Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten müssen die Gemeinschaftsanlage betreiben.
Jeder Beteiligte muss einen separaten Förderantrag stellen mit max. 5 kWp/Antrag.
Gefördert werden:
- 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investitionskosten)
- 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investitionskosten)
Wichtiges zur Antragstellung
Innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung ist die Anlage zu errichten und die Antragsunterlagen sind über die Online-Plattform (https://www.pvaustria.at/forderungen) zu übermitteln. Anträge, bei denen die PV-Module vor dem 22.06.2020 geliefert wurden, können nicht gefördert werden.
Nähere Informationen:
Energieagentur W.E.I.Z.
Monika Poglitsch
T: +43 3172 603-1125
monika.poglitsch@innovationszentrum-weiz.at
