Aktuelle Bundesförderungen „Bau & Energie“ im Jahr 2015
Die Energieagentur W.E.I.Z. ist amtlich anerkannte Anlaufstelle des Landes Steiermark. Als neutrale Dienstleistungsstelle im Bezirk Weiz für „Bau & Energie“ stellt sie unter anderem Energieausweise und Stellungnahmen. Darüber hinaus informiert und berät sie Privatpersonen, Gemeinden und Betriebe über folgende laufende bundesweite Förderaktionen:
Sanierungsscheck:
Seit 2. März stehen auch heuer wieder € 100 Millionen für Förderungen im Bereich der thermischen Gebäudesanierung zur Verfügung. Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. max. € 6.000 für die thermische Sanierung und max. € 2.000 für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von bis zu € 500 in Anspruch genommen werden. Unterlagen zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich. Um den Sanierungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, ist ein Ansuchen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen sowie ein Energieausweis, für den im Rahmen dieser Förderoffensive ebenfalls ein Zuschuss erhältlich ist, von Nöten.
Bundesförderaktion Holzheizungen:
Bis zu € 2.000 werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte gefördert, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen, bis zu € 800 beim Tausch einer Holzheizung sowie Pelletkaminöfen in Höhe von € 500, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird. Die Einreichung für die Förderaktion Holzheizungen verläuft wieder in einem zweistufigen Verfahren. Eine Kombination mit zusätzlichen Gemeinde- und Landesförderungen ist möglich, nicht jedoch mit einer weiteren Bundesförderung (z. B. Sanierungsscheck).
Bundesförderaktion Solaranlagen:
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden bis zu € 1.500 und/oder zur Warmwasserbereitung bis zu € 750. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre alt sein. Eine Kombination mit zusätzlichen Gemeinde- und Landesförderungen ist auch hier möglich. Mit einer weiteren Bundesförderung (z. B. Sanierungsscheck) aber nicht.
Bundesförderaktion Photovoltaik:
Die Einreichung für die Förderaktion Photovoltaikanlagen verläuft in einem zweistufigen Verfahren. Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kW.
Für nähere Informationen, Terminvereinbarungen und weitere neutrale Experten-Tipps steht Ihnen die Energieagentur W.E.I.Z., als amtlich anerkannte Anlaufstelle des Landes Steiermark,
unter Tel.: 03172 603-0 oder E-Mail energieagentur@w-e-i-z.com, sehr gerne zur Verfügung.